Haushaltsservice (Azaé als Arbeitgeber):
Sie können unsere Dienstleistung steuerlich geltend machen. Sie bekommen 20% der Aufwendungen (max. 2.550,- € im Jahr) für Ihre Reinigungskraft durch die
Steuerermäßigung vom Finanzamt erstattet.
Gartenservice (Sie als Arbeitgeber):
Sie können diese Kosten steuerlich geltend machen und bekommen 20% der Aufwendungen (max. 510,- € im Jahr) vom Finanzamt erstattet.